Immobilienmakler als Beruf – ein Kurzportrait

Immobilienmakler als Beruf – ein Kurzportrait

Immobilienmakler sind Experten im Bereich des Kaufs und Verkaufs von Immobilien. Sie vermitteln zwischen Verkäufern und Käufern und unterstützen ihre Kunden bei allen Schritten des Prozesses, von der Bewertung der Immobilie bis zur Abwicklung des Kaufvertrags.

Dieser Artikel beleuchtet das Berufsbild des Immobilienmaklers mit all seinen Kernaufgaben. Von der Aus- und Weiterbildung bis zu seinen Rechten und Pflichten.

Ein kurzer Überblick über die Tätigkeit eines Immobilienmaklers beim Verkauf eines Hauses

Der Wunsch das Eigenheim zu verkaufen ist an sich schon keine einfache Entscheidung. Mit einem Immobilienmakler an ihrer Seite können sich die Verkäufer das Leben um einiges leichter machen. Hat sich der Kunde für einen kompetenten Partner entschieden, der ihm bei der Veräußerung seiner Immobilie mit Rat und Tat zur Seite steht, kann die Zusammenarbeit beginnen.

Die erste Handlung des Immobilienmaklers ist eine detaillierte Bestandsaufnahme der Häuser, Wohnungen und Gewerbeimmobilien. Hierbei werden alle Vor- und Nachteile des Hauses, wie Zustand, Ausstattung, Alter und auch die Lage und Infrastruktur festgehalten. In Zusammenarbeit mit den Verkäufern wird dann anschließend ein entsprechender Verkaufspreis eruiert.

Auf Basis seiner Marktkenntnisse und der erarbeiteten Details erstellt der Makler ein aussagekräftiges Exposé, inklusive hochwertiger Fotos, welches dann über verschiedene Kanäle und Portale potenziellen Kunden bekannt gegeben und veröffentlicht wird.

Sobald sich Interessenten auf das Exposé melden, übernimmt der Immobilienmakler die Planung der Besichtigungstermine und ist auch bei den Begehungsterminen selbstverständlich persönlich anwesend, um jegliche aufkommende Fragen zu beantwortet.

Der Immobilienmakler führt anschließend ebenfalls die Verkaufsverhandlungen, wobei er sich immer für die Interessen seiner Kunden einsetzt, um den optimalen Verkaufspreis für seinen Kunden zu erzielen.

Ist ein Käufer gefunden, wird der Kaufvertrag vorbereitet und beide Parteien, Verkäufer und Käufer, werden detailliert über die alle rechtlichen Aspekte informiert. Ist der Kaufvertrag unterzeichnet und die Beurkundung bei einem Notar abgeschlossen, übergibt der Immobilienmakler die Schlüssel des Objektes an den neuen Eigentümer und steht diesem bei weiteren Fragen zur Seite.

Immobilienkaufleute vs. Immobilienmakler – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Immobilienmakler und Immobilienkaufleute sind beide in der Immobilienbranche tätig, ihre Aufgaben und Tätigkeitsfelder unterscheiden sich jedoch deutlich.

Immobilienkaufleute durchlaufen eine fundierte, dreijährige Ausbildung, in der sie umfassendes Wissen über die Bewirtschaftung, Vermietung, den Verkauf und den Bau von Immobilien erwerben. Sie sind meist in Unternehmen angestellt, die Immobilien besitzen und diese verwalten. Zu ihren Aufgaben gehört die Erstellung von Exposés, die Organisation von Besichtigungen, die Betreuung von Käufern und Verkäufern sowie die Abwicklung von Kaufverträgen.

Immobilienmakler hingegen haben in Deutschland keine bundeseinheitliche Ausbildungspflicht. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Sie arbeiten meist selbstständig oder angestellt in Maklerunternehmen, und konzentrieren sich auf die Vermittlung von Immobilien zwischen Käufern und Verkäufern.

Der Beruf Immobilienmakler

Eine Karriere als Immobilienmakler erfordert mehr als nur Verkaufstalent. Ein Faible für Mathematik gehört ebenso dazu, wie eine gepflegte Ausdrucksweise, Menschenkenntnis und ein großes Interesse an Immobilien.

Die Aus- und Weiterbildung

Um als Immobilienmakler erfolgreich tätig zu sein, ist eine fundierte Ausbildung, zum Beispiel zum Immobilienkaufmann, unerlässlich. Da es in Deutschland keine bundeseinheitliche Ausbildung gibt, bieten verschiedene Institute und Akademien Weiterbildungen an, die auf die vielfältigen Aufgaben vorbereiten.

Die Inhalte der Weiterbildung variieren je nach Anbieter, umfassen aber in der Regel folgende Themenbereiche:

  • Umfassende Immobilienkenntnisse: Marktgeschehen, Bewertung, Akquisition und Vermittlung von Immobilien, Vertragswesen
  • Tiefe Rechtskenntnisse: Baurecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Kaufrecht
  • Effektives Immobilienmarketing: Marketingstrategien, zielgruppengerechte Werbung, Kundenakquise
  • Finanzierungslösungen: Finanzierungsmöglichkeiten, Kreditformen, Förderprogramme
  • Professionelle Bewertung: Wertermittlungsverfahren, Marktforschung
  • Kommunikation und Konfliktmanagement: Verhandlungsführung, Kundenbetreuung, Konfliktlösung

Voraussetzungen für die Weiterbildung

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Weiterbildung zum Immobilienmakler können je nach Anbieter variieren. In der Regel werden benötigt:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung: In vielen Fällen wird eine kaufmännische oder immobilienwirtschaftliche Ausbildung vorausgesetzt.
  • Berufspraxis: In einigen Fällen ist auch praktische Erfahrung im Bereich der Immobilienwirtschaft notwendig.
  • Persönliche Eignung: gute Kommunikationsfähigkeiten, kontaktfreudig, belastbar und serviceorientiert.

Dauer und Abschluss der Aus- und Weiterbildung

Die Aus- bzw. Weiterbildung kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden. Die Dauer variiert je nach Anbieter und Studiengang, liegt aber in der Regel zwischen 6 Monaten und 2 Jahren und schließt in der Regel mit einer Prüfung ab, die zum Erwerb eines Diploms oder Zertifikates führt.  Die Weiterbildung schließt in der Regel mit einer Prüfung ab, die zum Erwerb eines Zertifikats oder Diploms führt.

Von den Rechten und Pflichten eines Immobilienmaklers

Um das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen und rechtliche Vorgaben zu erfüllen, sind Immobilienmakler verpflichtet, bestimmte Informationen über sich selbst bereitzustellen. Diese Pflicht gilt sowohl für die Erbringung persönlicher Dienstleistungen nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) als auch für digitale Angebote gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG).

Hierzu gehören unter anderem die Identität mit Namen, Vorname,
Berufsbezeichnung und Kontaktdaten. Ebenso muss die zuständige Aufsichtsbehörde und eine Berufshaftpflichtversicherung bekannt gegeben werden.

Des Weiteren muss sich der Immobilienmakler zu einer fehlerfreien Abgabe des Exposés verpflichten und die vertrauliche Behandlung aller Daten und Informationen gewährleisten.

Ein Recht auf Bezahlung hat der Immobilienmakler nur im Falle eines erfolgreichen Verkaufsabschlusses.

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